"1. «Die Verfügung vom 20.06.2022 (Rentenanspruch) sei aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin mind. eine unbefristete Viertel- Rente zuzusprechen»; 2. «Eventualiter sei die Verfügung vom 20.06.2022 (Rentenanspruch) aufzuheben und die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen»; 3. «Die Verfügung vom 20.06.2022 (berufliche Massnahmen) sei aufzuheben und es sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zur Vornahme weiterer Abklärungen zurückzuweisen» Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin."