2. «Eventualiter sei die Verfügung vom 23.05.2022 aufzuheben und die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen»; 3. «Die vollständigen IV-Akten seien der Beschwerdegegnerin zu edieren und es sei ein zweiter Schriftenwechsel anzuordnen»; Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Das Versicherungsgericht eröffnete ein Verfahren mit der Verfahrensnummer VBE.2022.247. 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 16. August 2022 die Abweisung der Beschwerde.