1.3. Zuvor, am 1. November 2019, hatte die Beschwerdeführerin eine Renten- Neuanmeldung eingereicht. In der Folge veranlasste die Beschwerdegegnerin eine bidisziplinäre Begutachtung. Die Ärztliche Begutachtungsinstitut GmbH, Basel (ABI), erstattete das psychiatrisch-rheumatologische Gutachten am 9. Februar 2021. Mit Vorbescheid vom 19. April 2021 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin in Aussicht, das Rentenbegehren abzuweisen. Im Vorbescheidverfahren reichte die Beschwerdeführerin verschiedene ärztliche Berichte ein, die dem RAD vorgelegt wurden. Mit Verfügung vom 23. Mai 2022 hielt die Beschwerdegegnerin an der Abweisung des Rentenbegehrens fest.