1.2. Im Dezember 2018 reichte die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdegegnerin ein Gesuch um berufliche Massnahmen ein. Dieses Gesuch wies die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 6. März 2019 ab. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht des Kantons Aargau mit Urteil VBE.2019.274 vom 20. Dezember 2019 teilweise gut und wies die Beschwerdegegnerin zu weiteren Abklärungen an.