1. 1.1. Die 1969 geborene Beschwerdeführerin meldete sich nach einem Treppensturz mit Fraktur des Steissbeins am 14. Juni 2017 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Gestützt auf dessen Stellungnahmen wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren mit Verfügung vom 30. Oktober 2018 ab. Die Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.