4.5. In ihrer mit Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2014.228 vom 26. November 2014 (VB 68) bestätigten rentenaufhebenden Verfügung vom 25. Februar 2014 nahm die Beschwerdegegnerin gestützt auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin (vgl. VB 3, S. 3 ff.) für das Jahr 2012 ein Valideneinkommen von Fr. 52'156.00 an.