2. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege und die unentgeltliche Rechtsverbeiständung durch den Unterzeichnenden zu gewähren. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.2. Mit Verfügung vom 27. Juni 2022 bewilligte der Instruktionsrichter der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte lic. iur. Michele Santucci, Rechtsanwalt, Wohlen, zu deren unentgeltlichem Vertreter. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 14. Juli 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: