Die dagegen von der Beschwerdeführerin erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2019.57 vom 27. September 2019 gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache zur materiellen Anspruchsprüfung und zur anschliessenden Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück. Diese holte in der Folge weitere medizinische Unterlagen ein und liess die Beschwerdeführerin anschliessend durch die estimed AG, Zug, polydisziplinär begutachten. Das Gutachten wurde am 27. Januar 2022 erstattet. Gestützt darauf stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 24. März 2022 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht.