chischen Beeinträchtigungen (in unfallversicherungsrechtlich relevanter Weise) in ihrer Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit eingeschränkt ist bzw. war, lässt sich demnach gestützt auf die vorhandenen medizinischen Akten nicht zuverlässig beurteilen. 7. 7.1. Nach dem Dargelegten ist der angefochtene Einspracheentscheid in teilweiser Gutheissung der Beschwerde aufzuheben und die Sache – wie von der Beschwerdeführerin in ihrer Eingabe vom 27. Oktober 2022 (implizit) - 11 -