Die Ausführungen von Dr. med. C. stehen überdies auch im Widerspruch zu den Feststellungen von Dr. med. D. vom 18. März 2020, wonach sich der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin nach der polydisziplinären Begutachtung ab Frühjahr 2019 deutlich verschlechtert habe (VB II.5/3). Die gesundheitliche Situation hatte sich seiner Einschätzung vom 15. März 2021 nach zwar bis im März 2020 wieder stabilisiert, bevor es dann aber im Juli 2020 wieder zu einer Zunahme der Spastik kam (VB II.9). Demnach liegen unterschiedliche Einschätzungen zweier versicherungsinterner Ärzte den Verlauf des Gesundheitszustandes der Beschwerdeführerin betreffend vor.