6.2.2. Der RAD-Arzt der IV-Stelle, Dr. med. D., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, nahm im Rahmen des IV-Verfahrens mehrmals (u.a.) zur Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin Stellung. In seiner Beurteilung vom 18. März 2020 ging dieser – insbesondere aufgrund des Berichts des Zentrums E. vom 5. Juni 2019 – davon aus, dass sich der Gesundheitszustand seit ungefähr Juni 2019 deutlich verschlechtert habe. Seit Juni 2019 bestehe auch in einer angepassten Tätigkeit keine Arbeitsfähigkeit mehr (VB II.5/3). Am 15. März 2021 hielt Dr. med. D. fest, ab März 2020 habe wieder eine Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit von 40 % bestanden.