4.2. Die Beschwerdegegnerin ordnete im März 2020 eine psychiatrische Verlaufsbegutachtung durch den bereits am polydisziplinären Gutachten der BEGAZ beteiligten Psychiater an. Dieser diagnostizierte in seinem Gutachten vom 27. Mai 2020 eine posttraumatische Belastungsstörung (ICD-10 F43.1) sowie eine depressive Episode leicht- bis mittelgradiger Ausprägung (ICD-10 F32.0/F32.1). Zum Verlauf hielt er fest, es könne angenommen werden, dass sich der psychische Zustand der Beschwerdeführerin seit der -7-