2.4. Ist die versicherte Person infolge des Unfalles zu mindestens 10 % invalid (Art. 8 ATSG), so hat sie Anspruch auf eine Invalidenrente (Art. 18 Abs. 1 UVG). 3. Die Beschwerdegegnerin teilte der – schon damals anwaltlich vertretenen – Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 22. März 2019 den Fallabschluss mit und sprach ihr per 1. September 2018 eine Übergangsrente zu (VB I.20). Zwar verlangte die Beschwerdeführerin in der Folge eine anfechtbare Verfügung und – wiederholt, letztmals am 16. Dezember 2019 – eine höhere Übergangsrente, wobei sie die Rechtmässigkeit des Fallab- -5-