Tatsächlich habe sich ihr Gesundheitszustand seit der psychiatrischen Verlaufsbegutachtung Ende Mai 2020 sowohl in somatischer als auch in psychischer Hinsicht erheblich verschlechtert, weshalb weitere medizinische Abklärungen erforderlich seien. Sofern überhaupt vom Erreichen des Endzustandes per 1. Juni 2020 ausgegangen werden könne, sei sie ab diesem Zeitpunkt in einer angepassten Tätigkeit jedenfalls zu über 60 % arbeitsunfähig gewesen (Beschwerde S. 5 ff.; Eingabe vom 27. Oktober 2022 S. 3; Eingabe vom 10. November 2022 S. 2). -4-