eine auf einem Invaliditätsgrad von 60 % basierende Rente zu. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 25. Mai 2022 ab. 2. 2.1. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 23. Juni 2022 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 25. Mai 2022 aufzuheben. -3- 2. Es sei der Beschwerdeführerin ab wann rechtens eine Rente aus der obligatorischen Unfallversicherung für einen Invaliditätsgrad von mindestens 77 % zuzusprechen.