gliederungsmassnahmen der Eidgenössischen Invalidenversicherung [IV]) mit Wirkung ab September 2018 eine auf einem Invaliditätsgrad von 60 % basierende Übergangsrente zu. Nachdem die von der IV-Stelle des Kantons Aargau gewährten beruflichen Massnahmen im November 2019 aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen worden waren, erfolgte im Mai 2020 eine psychiatrische Verlaufsbegutachtung (BEGAZ-Gutachten vom 27. Mai 2020). Am 26. Januar 2021 wies die Beschwerdegegnerin die von der Beschwerdeführerin gegen die Verfügung betreffend Hilflosenentschädigung vom 20. November 2018 erhobene Einsprache ab.