Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht für die Folgen dieses Unfalls und richtete vorübergehende Versicherungsleistungen aus. Im März/April 2018 wurde die Beschwerdeführerin im Auftrag der IV-Stelle des Kantons Aargau (unter Beteiligung der Beschwerdegegnerin) durch das Begutachtungszentrum BL, Binningen (BEGAZ), polydisziplinär begutachtet (BEGAZ-Gutachten vom 9. Mai 2018).