6.4 und 7.4 S. 18 ff.) zum überzeugenden Schluss, dass der Beschwerdeführer sowohl in einer kaufmännischen als auch in einer angepassten Tätigkeit im Rahmen eines zumutbaren Arbeitspensums von 100 % eine Leistung von 50 % zu erbringen vermöge (VB 73.1 S. 25 f.). - 11 -