31. Juli 2017 die gesamte dreijährige Berufsausbildung zu absolvieren und dabei in der Berufsschule durchwegs in sämtlichen Fächern gute bis (zum überwiegenden Teil) sehr gute Noten zu erzielen (siehe Zeugnis der Berufsschule E. vom 17. Mai 2017 [VB 22 S. 2], Lebenslauf [BB 9]). Ferner ist in Bezug auf die Rüge, der Gutachter habe sich bei der Diagnosestellung zu Unrecht auf in der Vergangenheit erbrachte Leistungen gestützt, obwohl "die Zeit ab Januar 2020 relevant" sei (Beschwerde S. 7), festzuhalten, dass der Gutachter sich in erster Linie auf die Ergebnisse seiner eingehenden Untersuchung des Beschwerdeführers und die dabei gemachten Beobachtungen stützte.