5.2. RAD-Ärztin F., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, befand in ihrer Aktennotiz vom 17. Dezember 2021, dass auf das psychiatrische Gutachten abgestellt werden könne. Es sei "davon auszugehen, dass seit 2019 eine Arbeitsfähigkeit von 50 %" bestehe, welche auch "prognostisch vorerst zu erwarten" sei (VB 83).