Den von Versicherungsträgern im Verfahren nach Art. 44 ATSG eingeholten Gutachten externer Spezialärzte darf Beweiswert zuerkannt werden, solange nicht konkrete Indizien gegen die Zuverlässigkeit der Expertise sprechen (Urteil des Bundesgerichts 8C_737/2019 vom 19. Juli 2020 E. 5.1.4 mit Verweis auf BGE 135 V 465 E. 4.4 S. 470). 5. 5.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in ihrer Verfügung vom 23. Mai 2022 in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das psychiatrische Gutachten vom 9. September 2021. Darin stellte Dr. med. C. folgende Diagnosen (VB 73.1 S. 17):