Am 8. Januar 2020 meldete sich der – seit April 2019 erwerbslose – Beschwerdeführer aufgrund einer "psychische[n] Verschlechterung" erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von IV-Leistungen (berufliche Integration, Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und liess den Beschwerdeführer in deren Rahmen am 6. September 2021 durch Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Y., begutachten. Gestützt auf das am 9. September 2021 erstattete Gutachten und nach Einholung einer Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer – in Bestätigung ihres