1. Der 1989 geborene Beschwerdeführer verfügt über das Fähigkeitszeugnis "Kaufmann Erweiterte Grundbildung" und war bis im Februar 2015 als Kaufmann tätig. Am 30. Mai 2015 meldete er sich bei der Beschwerdegegnerin wegen psychischen Beschwerden zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nachdem er ihr am 11. Mai 2015 mitgeteilt hatte, dass er wieder zu 100 % arbeitsfähig sei, schloss sie das entsprechende Verfahren mit Verfügung vom 8. September 2015 ab.