5.5.2. Es ist grundsätzlich nicht in Abrede zu stellen, dass die genannten Aspekte wie ein geringer Bildungsstand, ein geringes berufliches Erfahrungsspektrum sowie sprachliche Defizite dafür sprechen, dass die generelle Verwertbarkeit der verbliebenen Restarbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zumindest erschwert sein dürfte.