Gestützt auf das Gutachten von Dr. med. C. ist demnach medizinisch-the- oretisch eine Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in angepasster Tätigkeit (vgl. E. 2.2) im zeitlichen Umfang von acht Stunden pro Tag gegeben. Aufgrund eines erhöhten Pausenbedarfs besteht eine 80%ige Leistungsfähigkeit im Rahmen des zumutbaren Vollzeitpensums (VB 29.1 S. 14). Da sich dies Reduktion der Leistungsfähigkeit auf 80 % - 10 -