Am 10. Mai 2022 wurde der RAD erneut um eine medizinische Beurteilung, nun unter Vorlage sämtlicher obgenannter nach dem Gutachten vom 20. Dezember 2020 erstellten Berichte und Bildgebungen, gebeten. In seiner Aktenbeurteilung vom 17. Mai 2022 befand der RAD-Arzt Dr. med. N. die erwähnten Berichte als ungeeignet, die Beurteilung des Gutachters zu beeinflussen (VB 56).