4.2.3. Bereits am 2. November 2021 hatte die Beschwerdegegnerin den RAD unter Beilage des Berichts des Spital F. vom 14. Juli 2021 um Stellungnahme zum versicherungsmedizinischen Sachverhalt gebeten. RAD-Ärztin med. pract. L., Praktische Ärztin, hielt diesbezüglich fest, mangels Hinweisen auf objektivierbare Defizite und mangels neurologischer Ausfälle könne gestützt auf den neuen Bericht keine erhebliche Verschlechterung der gesundheitlichen Situation nachvollzogen werden (VB 45).