Der Bericht der Rehaklinik E. vom 15. März 2021, in deren Klinik sich der Beschwerdeführer auf Anraten des Gutachters (vgl. VB 29.1 S. 15) bis zum genannten Datum während vier Wochen stationär in Rehabilitation befunden hatte, bestätigt als Hauptdiagnose das gutachterlich festgestellte lumbospondylogene Schmerzsyndrom ICD-10 M 54.4 mit den bekannten Befunden (VB 48 S. 13 ff.; vgl. E. 2.2).