Bezüglich der funktionellen Auswirkungen der Befunde bzw. Diagnosen führte Dr. med. C. aus, eine vermehrte Belastung des Rückens führe zu einer Schmerzverstärkung mit konsekutiv erhöhter Spannung der Muskulatur, die bis hin zur Bewegungseinschränkung und schmerzbedingten Schlafstörungen führen könne (VB 29.1 S. 10). Momentan sei der Beschwerdeführer in seiner angestammten Tätigkeit als Bauarbeiter nicht arbeitsfähig. In dieser Tätigkeit sei er zu starken Hebebelastungen und Zwangshaltungen für den unteren Rücken ausgesetzt. In angepasster Tätigkeit sei der Beschwerdeführer zu mindestens 80 % arbeitsfähig (VB 29.1 S. 11).