2. 2.1. Am 22. Juni 2022 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde dagegen und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung vom 20. Mai 2022 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer seien die ihm gesetzlich zustehenden Leistungen, insbesondere die ihm zustehende Invalidenrente, zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. Juli 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist der Rentenanspruch des Beschwerdeführers.