Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1964 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 19. August 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht und zog die Akten des Krankentaggeldversicherers bei. Darunter findet sich insbesondere ein durch diese in Auftrag gegebenes rheumatologisches Gutachten vom 20. Dezember 2020.