Der der Beschwerdeführerin noch zumutbare Beschäftigungsgrad von 80 % hat ebenfalls eine lohnsteigernde Wirkung (BfS, LSE 2016, Tabelle T18, Monatlicher Bruttolohn nach Beschäftigungsgrad, beruflicher Stellung und Geschlecht, ohne Kaderfunktion, Frauen, Total und Teilzeit [75 % - 89 %]). Der Aufenthaltsstatus der Niederlassungsbewilligung C (VB 2.2 S.1) hat dagegen eher eine lohnsenkende Wirkung (BfS, LSE 2016, Tabelle T12_b, monatlicher Bruttolohn, Schweizer/innen und Ausländer/innen, nach beruflicher Stellung und Geschlecht, ohne Kaderfunktion, Total, Frauen, Median, Total und Niedergelassene [Kat. C]).