med. C. und D. vom 30. Oktober 2020 ist die Beschwerdeführerin in körperlich leichten und mittelschweren Tätigkeiten in wechselnden Körperpositionen, unter Vermeidung von den Nacken, den Rücken, die Vorfüsse und das linke Hüftgelenk überbelastenden Arbeitspositionen, ohne Arbeitshaltungen mit häufig vorgeneigtem oder abgedrehtem Oberkörper, ohne Arbeitspositionen mit häufiger Rumpfrotation im Sitzen mit fixiertem Becken, ohne stehende oder sitzende Zwangshaltungen ohne die Möglichkeit, zwischendurch zur Entlastung aufzustehen, ohne gehäufte Überkopftätigkeiten mit reklinierter Halswirbelsäule, ohne gehäuftes Knien und Kauern, ohne Witterungsexposition oder Tätigkeiten mit vibrie-