4. 4.1. Bei der Wiedererwägung einer formell rechtskräftigen Verfügung gilt es, mit Wirkung ex nunc et pro futuro einen rechtskonformen Zustand herzustellen (Urteil des Bundesgerichts 8C_597/2019 vom 12. Dezember 2019 E. 3.1). Diesbezüglich stützte sich die Beschwerdegegnerin in der vorliegend angefochtenen Verfügung vom 25. Mai 2022 (VB 270) in medizinischer Hinsicht insbesondere auf das rheumatologisch-psychiatrische Gutachten der Dres. med. C. und D. vom 30. Oktober 2020. Darin wurden die folgenden Diagnosen gestellt (VB 222.3 S. 9 f.):