In seinem Zwischenbericht für die Krankentaggeldversicherung vom 15. April 2005 hatte Dr. med. E. zudem ausgeführt, es würden schwere Konzentrationsstörungen bestehen (VB 8 S. 16). Demgegenüber wurde im Bericht der Klinik C. vom 27. Juni 2005 festgehalten, beim Eintritt am 3. Mai 2005 sei die Beschwerdeführerin im Bewusstseinsstatus klar und zu allen Qualitäten orientiert gewesen und die Aufmerksamkeit und das Gedächtnis sowie die Auffassungs- und Konzentrationsfähigkeit hätten normal erschienen (VB 7 S. 6). -8-