2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 25. Mai 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 22. Juni 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung vom 25. Mai 2022 sei aufzuheben. 2. Eventualiter sei die Sache zur Einholung eines polydisziplinären Gutachtens und zu neuem Entscheid an die Vorinstanz zurück zu weisen. 3. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und ihr sei die unterzeichnete Rechtsanwältin als unentgeltliche Vertreterin beizuordnen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."