1.4. Im Nachgang an das erneute Rückweisungsurteil liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin bidisziplinär begutachten (Gutachten der Dres. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, und D., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und für Rheumatologie, vom 30. Oktober 2020). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und dem Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme hob die Beschwerdegegnerin die Invalidenrente der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 25. Mai 2022 per 31. März 2016 auf. -3-