1.3. In der Folge holte die Beschwerdegegnerin ein polydisziplinäres Gutachten (Gutachten der PMEDA AG Polydisziplinäre Medizinische Abklärungen, Zürich [PMEDA], vom 5. März 2018) ein. Nach mehrmaliger Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und Durchführung des Vorbescheidverfahrens hob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 14. Dezember 2018 die Invalidenrente der Beschwerdeführerin rückwirkend per 31. März 2016 auf. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil