1.2. Im Rahmen einer im Jahre 2013 eingeleiteten Revision erstattete das Zentrum für medizinische Begutachtung (ZMB), Basel, am 15. August 2014 ein polydisziplinäres Gutachten. Nach weiteren Abklärungen und Durchführung des Vorbescheidverfahrens hob die Beschwerdegegnerin die Invalidenrente der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 29. Januar 2016 auf. Eine dagegen gerichtete Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2016.155 vom 22. September 2016 teilweise gut und wies die Sache zur weiteren Abklärung im Sinne der Erwägungen und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.