6.2.5. Bei Gegenüberstellung der Vergleichseinkommen per Mai 2019 ergibt sich eine Erwerbseinbusse von Fr. 25'999.00, was zu einem Invaliditätsgrad von gerundet 50 % führt (Fr. 25'999.00 / Fr. 51'607.00). Entsprechend hat der Beschwerdeführer ab Mai 2019 Anspruch auf eine halbe Rente.