Diese Resultate seien nicht durch eine Depression erklärbar. In den Testungen bezüglich Aggravation zeige sich eine Variabilität, die neuropsychologisch nicht erklärbar sei. Basierend auf der neuropsychologischen Untersuchung, der eigenen klinischen Untersuchung und den Kriterien bezüglich Aggravation und Malingering sei damit eine Reevaluation der gutachterlichen Arbeitsfähigkeitsbeurteilung indiziert. Unter kritischer Evaluation der klinischen Gesichtspunkte und der standardisierten, gemäss aktuellen Kriterien durchgeführten neuropsychologischen Evaluation sei nicht mehr von einer psychiatrisch relevanten Erkrankung auszugehen.