3.3.2. Der Gutachter Dr. med. D. kam, nach Einholung der im Gutachten verlangten MRI-Bildgebung des rechten Kniegelenks am 30. November 2020, in seiner ergänzenden Stellungnahme vom 18. März 2021 zum Schluss, die (im Gutachten attestierte, ab Ende Oktober 2019 geltende) 50%ige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit dauere bis Ende Mai 2021 (fünf Monate nach dem postoperativen MRI vom 30. November 2020) an. Danach habe eine 80%ige Arbeitsfähigkeit bestanden (VB 84/2).