" 1. Die angefochtene Verfügung vom 17.05.2022 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei eine unbefristete ganze Rente der Invalidenversicherung zuzusprechen. 2. Eventualiter seien weitere Sachverhaltsabklärungen vorzunehmen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 8. Juli 2022 die Abweisung der Beschwerde.