Der Unfall vom 20. März 2016 sei auf eine seit Jahren vorgeschädigte Halswirbelsäule getroffen. Im MRI der Halswirbelsäule vom 1. Dezember 2011 seien bereits weitgehend vergleichbare Schäden beschrieben worden, welche sich auch im MRI der HWS vom 27. Mai 2019 hätten darstellen lassen. Die aktuelle Funktionsstörung der Halswirbelsäule sei als leichtgradig zu betrachten. Die degenerativen Veränderungen und Funktionsstörungen könnten lediglich einen allenfalls möglichen Kausalzusammenhang zum Unfall vom 20. März 2016 aufweisen (VB M54 S. 45). - 12 -