Bei den Verletzungen beider Sehnen handle es sich nicht um typische posttraumatische Schäden, sondern um sehr häufige, spontan auftretende Veränderungen der Schultermuskulatur bzw. der Sehnen im Laufe des Lebens, bedingt durch die Entwicklungsgeschichte. Bei zudem fehlenden Frühsymptomen an der Schulter nach dem Unfall vom 20. März 2016 könne ein Kausalzusammenhang nicht als ausreichend wahrscheinlich angesehen werden (VB M54 S. 44). Der Unfall vom 20. März 2016 sei auf eine seit Jahren vorgeschädigte Halswirbelsäule getroffen.