Hinsichtlich der nachgereichten Stellungnahme vom 25. Juli 2021 des Hausarztes Dr. med. I., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, ist anzumerken, dass sich dieser lediglich in allgemeiner Weise äussert, indem er ausführt, die gutachterliche Einschätzung der Arbeitsfähigkeit widerspreche einer seriösen Beurteilung. Die Beschwerdeführerin sei seit dem Unfall hirngeschädigt und in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt (vgl. VB M58). Es trifft zwar grundsätzlich zu, dass die einen längeren Zeitraum abdeckende und umfassende Betreuung durch einen behandelnden Hausarzt oft wertvolle Erkenntnisse zu erbringen vermag.