Die Gutachter führten in ihrer interdisziplinären Konsensbesprechung aus, die Schultersymptomatik links und die zervikale Symptomatik stünden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in keinem natürlichen Kausalzusammenhang zum Unfall vom 20. März 2016 (vgl. VB M54 S. 45 f.). Als Folge dieses Unfalls bestehe ein Zustand nach leichter traumatischer Hirnverletzung am 20. März 2016 mit aktuell noch verbleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Anosmie, leichtes hirnorganisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma und minimale bis leichte neuropsychologische Defizite; VB M54 S. 55;