2.2. Mit Eingabe vom 9. September 2022 reichte die Beschwerdeführerin weitere Beilagen ein. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 28. September 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Mit Replik vom 13. Oktober 2022 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Rechtsbegehren fest. 2.5. Am 27. Februar 2023 wurde die Beschwerdeführerin um Mitteilung gebeten, ob sie an der beantragten Verhandlung festhalte. Mit Eingabe vom 8. März 2023 verzichtete die Beschwerdeführerin auf die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: