2. es sei festzustellen, dass ich einen Invaliditätsgrad nach Unfallversicherungsgesetz von mindestens 50 %, vorzugsweise 70 % habe; 3. eventualiter sei mein Invaliditätsgrad nach Unfallversicherungsgesetz angemessen auf mehr als 20 % zu erhöhen; 4. es sei von einem weiteren Gutachten über mich abzusehen;