24. Mai 2022 insofern teilweise gut, als sie der Beschwerdeführerin eine Integritätsentschädigung basierend auf einer Integritätseinbusse von 25 % zusprach. Im Übrigen wies sie die Einsprache ab. 2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin am 17. Juni 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Einspracheentscheid UVG 1.401.435/92, A. der AXA Versicherungen AG, General-Guisan-Strasse 40, Postfach 357, 8401 Winterthur in Sachen A., gegen die AXA Versicherung AG, Generaldirektion, Postfach 357, 8401 Winterthur betreffend Verfügung vom 9. Juni 2021 der AXA Operations Unfall & Taggeld sei aufzuheben;